Maxime Prévot verteidigt den belgischen Menschenrechtsbericht vor den Vereinten Nationen

Vizepremier und Außenminister Maxime Prévot vertritt Belgien heute in Genf. Dort prüfen die anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zum vierten Mal die Menschenrechtssituation in Belgien. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen des Universellen Periodischen Überprüfungsverfahrens (UPR) des UN-Menschenrechtsrats. Der Dialog dauert mehr als drei Stunden. Im Jahr 2021 nahm Belgien 251 Empfehlungen an. Der Bericht, der heute diskutiert wird, zeigt, was seither damit geschehen ist.

„Menschenrechte gehören zur DNA unseres Landes. Wir fordern von anderen Staaten, ihre Bürgerinnen und Bürger gut zu behandeln. Dann müssen wir auch bereit sein, unseren eigenen Bericht offen vorzulegen und ehrlich zu sagen, was gut läuft und was besser werden muss. Genau das tun wir heute“, erklärt Minister Prévot.

Wie funktioniert das UPR?

Das UPR ist kein Gericht. Es ist ein Dialog auf Augenhöhe, der auf einem einfachen Grundsatz beruht: Kein Land hat eine makellose Menschenrechtsbilanz, und jedes Land kann Fortschritte machen. Alle 193 UN-Mitgliedstaaten werden alle fünf Jahre überprüft, unter gleichen Bedingungen. Belgien wurde bereits 2011, 2016 und 2021 geprüft.

Die Bewertung stützt sich auf drei Berichte: den nationalen Bericht Belgiens, einen Bericht des Hohen Kommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie eine Zusammenfassung der Beiträge von Stakeholdern. Der belgische Bericht entstand in Zusammenarbeit aller föderalen und regionalen Ebenen. Im Dezember 2025 wurde er beim Föderalen Öffentlichen Dienst Außenpolitik den Stakeholdern vorgestellt. Es handelt sich um echte Teamarbeit, mit Respekt für die jeweiligen Zuständigkeiten.

Wo hat Belgien Fortschritte erzielt?

Der Bericht deckt ein breites Spektrum an Themen ab, in denen Belgien seit 2021 konkrete Schritte gesetzt hat.

Im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung haben alle politischen Ebenen Aktionspläne verabschiedet oder verstärkt. Eine unabhängige Kommission von zwölf Expertinnen und Experten überprüfte die drei föderalen Antidiskriminierungsgesetze. Das führte zu konkreten Gesetzesänderungen. Im Januar 2024 nahm ein interföderales Koordinierungsmechanismus gegen Antisemitismus seine Arbeit auf. Im Oktober 2024 trat der Brüsseler Gleichstellungskodex in Kraft.

Im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt sind inzwischen zehn Zentren für die Betreuung nach sexueller Gewalt in Betrieb. Ihre Arbeitsweise und Finanzierung sind gesetzlich geregelt. 2023 verabschiedete das Parlament ein eigenes Gesetz gegen Femizid. Das reformierte Sexualstrafrecht stellt die Einwilligung in den Mittelpunkt.

In der Justiz hat Belgien das Strafgesetzbuch reformiert. Freiheitsstrafen gelten nun als letztes Mittel. Richterinnen und Richter müssen ausdrücklich begründen, warum sie dennoch eine Haftstrafe verhängen. Innerhalb des Föderalen Instituts zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte wurde ein Präventionsmechanismus gegen Folter eingerichtet. Er hat freien und unangekündigten Zugang zu allen föderalen Einrichtungen des Freiheitsentzugs. Zudem investierte Belgien in neue Infrastruktur: das Gefängnisdorf in Haren, Übergangshäuser und Haft­häuser.

Im Asylbereich gibt es ein neues Aufenthaltsverfahren für Staatenlose. Das Verbot der Inhaftierung von Familien mit minderjährigen Kindern in geschlossenen Zentren ist nun gesetzlich verankert.

Für Menschen mit Behinderungen ist das Recht auf vollständige Inklusion jetzt in der Verfassung festgeschrieben (Artikel 22ter). Die interföderale Behindertenstrategie 2022–2030 koordiniert die Politik über alle Verwaltungsebenen hinweg.

Offen über das, was besser werden muss

Belgien legt heute nicht nur seine Fortschritte offen, sondern auch jene Bereiche, in denen weiterer Handlungsbedarf besteht. Diese Offenheit gehört zum Verfahren.

Die Überbelegung der Gefängnisse bleibt ein ernstes Problem. Mehr als 13.000 Inhaftierte treffen auf rund 11.000 Haftplätze. Neue Infrastruktur und die Reform des Strafgesetzbuchs sind ein Anfang. Eine strukturelle Lösung braucht jedoch Zeit. Eine Expertenkommission arbeitet an einem Plan bis 2028.

Die formelle Ratifizierung des OPCAT-Protokolls, das präventive Besuche in allen Einrichtungen des Freiheitsentzugs vorsieht, steht noch aus. Auf föderaler Ebene ist der Präventionsmechanismus zwar einsatzbereit, doch die Ausdehnung auf alle Verwaltungsebenen erfordert weitere Abstimmungen.

Das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, wird nicht erreicht. Die aktuelle Haushaltslage belastet diese Ambition. Das Regierungsabkommen sieht eine schrittweise Senkung des Budgets vor.

Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt bleibt hartnäckig, trotz verstärkter Gesetze und Aktionspläne. Der Weg von rechtlichen Instrumenten hin zu spürbaren Veränderungen in der Praxis ist lang.

Die Zahl der Betroffenen in den Zentren für die Betreuung nach sexueller Gewalt steigt weiter. Der gesetzliche Rahmen ist vorhanden, doch es braucht noch Fortschritte bei ausreichender Unterbringung, Begleitung und tatsächlicher Strafverfolgung.

„Belgien hat keinen perfekten Bericht. Kein Land hat das. Aber wir nehmen unsere Verpflichtungen ernst. Wir haben konkrete Fortschritte erzielt bei Diskriminierung, geschlechtsspezifischer Gewalt, Haftbedingungen und den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Und wir sind ehrlich über das, was noch fehlt. Das ist keine Schwäche. Gerade diese Ehrlichkeit macht unsere Stimme international glaubwürdig“, ergänzt Minister Prévot.

Praktische Hinweise

Die Universelle Periodische Überprüfung Belgiens findet am 6. Mai 2026 in Genf im Rahmen des Menschenrechtsrats statt. Im Anschluss erstellt das Sekretariat der Vereinten Nationen einen Bericht mit allen ausgesprochenen Empfehlungen. Der Menschenrechtsrat wird diesen Bericht im September erhalten. Belgien kann die Empfehlungen annehmen oder ablehnen.

Belgien engagiert sich selbst sehr aktiv im UPR-Mechanismus: In diesem vierten Zyklus richtete es bereits Fragen und Empfehlungen an 125 Länder.

Der Dialog ist live über den Livestream des Hohen Kommissariats für Menschenrechte zu verfolgen: ohchr.org/upr. Die Dokumente sind verfügbar unter ohchr.org/upr/be-index.