Maxime Prévot modernisiert die konsularische Unterstützung für Belgierinnen und Belgier im Ausland
Von der Covid-Krise bis zu den jüngsten Rückführungen aus dem Nahen Osten haben die vergangenen Jahre deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass das Außenministerium in außergewöhnlichen, mitunter gefährlichen Situationen schnell handeln kann, um Belgierinnen und Belgier im Ausland zu unterstützen. Um diese konsularische Hilfe an die heutigen Realitäten anzupassen, hat der Ministerrat heute den Vorentwurf eines Gesetzes gebilligt, mit dem Vizepremierminister und Außenminister Maxime Prévot das Konsulargesetzbuch modernisiert.
Für die große Mehrheit der Belgierinnen und Belgier ist die konsularische Diplomatie das sichtbarste Gesicht der belgischen Außenpolitik. Ziel dieser Reform ist es, die konsularischen Dienstleistungen klarer, flexibler und digitaler zu gestalten und zugleich einen verständlicheren Rahmen für Unterstützung in Not- und Krisensituationen zu schaffen.
Die konsularische Unterstützung umfasst sehr konkrete Situationen: Belgierinnen und Belgier, die im Ausland ihren Reisepass verlieren, eine Geburt oder einen Todesfall melden müssen, ein Dokument legalisieren lassen, mit strafrechtlichen Ermittlungen oder einer Inhaftierung konfrontiert sind oder die in einer Notsituation plötzlich auf die Hilfe ihres Landes angewiesen sind. Sie betrifft aber auch besonders komplexe Fälle, etwa wenn Belgierinnen und Belgier aus Konfliktgebieten oder aus anderen Krisensituationen begleitet oder evakuiert werden müssen.
„Die letzten Jahre haben eindringlich gezeigt, dass die konsularische Unterstützung eine wesentliche Aufgabe des Staates ist. Wenn Belgierinnen und Belgier im Ausland in Schwierigkeiten geraten, müssen unsere Dienste schnell, klar und effizient handeln können. Mit dieser Reform ziehen wir Lehren aus den jüngsten Krisen und modernisieren eine Gesetzgebung, die nicht mehr vollständig der Realität vor Ort entsprach“, erklärt Minister Prévot.
Lehren aus Krisen und aus der täglichen Arbeit
Die Reform stützt sich auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre, in denen unsere Botschaften, Konsulate und die Verwaltung des Außenministeriums in Brüssel wiederholt unter hohem Druck arbeiten mussten. Sowohl während der Covid-Krise als auch bei den jüngsten Rückführungen aus dem Nahen Osten wurde deutlich, dass Belgien über einen klaren, modernen und einsatzfähigen konsularischen Rahmen verfügen muss. Zugleich haben diese Krisen gezeigt, wie wichtig es ist, die jeweiligen Verantwortlichkeiten des Staates und der Bürgerinnen und Bürger klarer zu definieren.
Die Reform betrifft jedoch nicht nur außergewöhnliche Krisensituationen. Sie zielt ebenso auf die tägliche Arbeit der konsularischen Dienste ab, die Belgierinnen und Belgier im Ausland tagtäglich bei administrativen Angelegenheiten unterstützen. Gerade hier stieß die bestehende Gesetzgebung zunehmend an ihre Grenzen. Das derzeit geltende Konsulargesetzbuch stammt aus dem Jahr 2014. Seither haben sich die digitalen Möglichkeiten stark weiterentwickelt, die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger haben sich verändert, und es wurde deutlich, dass die Dienste mehr Flexibilität benötigen, um rasch und effizient handeln zu können.
Was ändert sich konkret für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Reform verändert nicht den Charakter der konsularischen Unterstützung, sie macht sie jedoch moderner und praktikabler. Zunächst wird die Rolle der verschiedenen konsularischen Vertretungen im Ausland klarer definiert. Konkret bedeutet dies zum Beispiel, dass eine Person, die bei einem Generalkonsulat registriert ist, künftig leichter administrative Unterstützung auch bei anderen konsularischen Stellen in dessen Zuständigkeitsbereich beantragen kann.
Darüber hinaus sieht die Reform vor, dass auch Bedienstete der Zentrale des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel als zuständige konsularische Amtsträger benannt werden können. Dies mag technisch klingen, hat jedoch eine wichtige praktische Wirkung: Es gewährleistet die Kontinuität der Dienstleistungen, etwa wenn eine konsularische Vertretung vorübergehend geschlossen ist, und erleichtert zugleich die Weiterentwicklung digitaler konsularischer Bescheinigungen.
Die Reform passt außerdem die Regelungen im Bereich des Personenstands an. Für Personenstandsurkunden, die von konsularischen Vertretungen ausgestellt werden können, wird ein flexiblerer Rahmen geschaffen, etwa in Ländern, in denen die lokalen Personenstandsbehörden vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt funktionieren. Die Fristen für die Anzeige von Geburten und Todesfällen werden zudem von dreißig auf sechzig Tage verlängert, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit für die ordnungsgemäße Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zu geben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die digitale Modernisierung der Verwaltung. Die Verfahren zur Legalisierung und Überprüfung ausländischer Dokumente werden in einen gesicherten elektronischen Ablauf integriert. Konsularische Bescheinigungen können künftig auch in elektronischer Form ausgestellt werden, mit klaren Garantien in Bezug auf Authentizität, Sicherheit und Aufbewahrung. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies einfachere und zeitgemäßere Verwaltungswege, für die Verwaltung stärkt es die Zuverlässigkeit des Systems und den Kampf gegen Betrug.
Not- und Krisenhilfe: ein klarer Rahmen dessen, was der Staat kann und was nicht
Ein zweiter zentraler Pfeiler der Reform betrifft die Unterstützung in Krisensituationen. Erstmals wird in einem eigenen Kapitel klar definiert, was unter einer konsularischen Krise zu verstehen ist und in welchem rechtlichen und operativen Rahmen das Außenministerium tätig werden kann. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da solche Situationen häufig einen außergewöhnlichen Einsatz von Personal und Ressourcen erfordern, in enger Abstimmung mit anderen belgischen und internationalen Akteuren.
Gleichzeitig stellt die Reform klar, was die Bürgerinnen und Bürger vom Staat erwarten können, aber auch, was in ihrer eigenen Verantwortung liegt.
Der Staat wird immer dann eingreifen, wenn sich eine Bürgerin oder ein Bürger in einer Situation befindet, aus der sie oder er sich vernünftigerweise nicht selbst befreien kann, etwa bei einem bewaffneten Konflikt, einer Naturkatastrophe oder einer willkürlichen Inhaftierung.
Demgegenüber bleiben Belgierinnen und Belgier, die ins Ausland reisen oder sich dort aufhalten, dafür verantwortlich, sich im Vorfeld zu informieren, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls eine Reiseversicherung abzuschließen. Wer sich bewusst einer erheblichen Gefahr aussetzt, Reisehinweise ignoriert oder keinerlei grundlegende Vorsorge trifft, kann keinen Anspruch auf dringende konsularische Not- oder Krisenhilfe geltend machen.
Dieses Prinzip wird nun transparent im Gesetz verankert, während es bisher vor allem auf der Verwaltungspraxis beruhte. Bürgerinnen und Bürger können vom Staat nicht verlangen, dass dieser automatisch erhebliche öffentliche Mittel mobilisiert, um eine individuelle Situation zu bewältigen, die entgegen klarer Warnungen selbst herbeigeführt wurde. Die Tatsache, dass die Hilfe nicht automatisch gewährt wird, bedeutet jedoch nicht, dass in keinem Fall Unterstützung geleistet werden kann; dies hängt stets von der Beurteilung der konkreten Situation ab.
Die Bürgerinnen und Bürger werden außerdem stärker dazu angehalten, ihren Aufenthalt im Ausland über bestehende Kanäle wie Travellers Online zu melden. In einer Krisensituation kann dies einen entscheidenden Unterschied machen, um den belgischen Behörden eine schnellere und gezieltere Reaktion zu ermöglichen.
Auch die Sicherheit des Personals wird stärker berücksichtigt. In Krisensituationen müssen Diplomatinnen, Diplomaten sowie konsularische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitunter unter instabilen, unvorhersehbaren oder sogar gefährlichen Bedingungen arbeiten. Die Reform präzisiert daher auch den Rahmen, in dem der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber diesen Bediensteten nachkommt.
„Diese Reform macht unsere konsularische Unterstützung zugleich klarer und ehrlicher. Klarer, weil die Bürgerinnen und Bürger besser wissen, an wen sie sich wenden können und was sie erwarten dürfen. Ehrlicher, weil sie ausdrücklich festhält, dass konsularische Hilfe kein uneingeschränktes Recht in jeder Lage ist und dass auch Reisende Verantwortung tragen. Ein moderner Staat hilft, aber er sagt auch offen, was er leisten kann und was nicht“, betont Minister Prévot.
Noch einige Schritte stehen bevor
Der Vorentwurf des Gesetzes wird nun zur Stellungnahme an die Datenschutzbehörde sowie an den Staatsrat übermittelt. Anschließend wird er noch im Parlament beraten und verabschiedet werden müssen.
Mit dieser Reform beabsichtigt Minister Prévot nicht, das Konsulargesetzbuch vollständig neu zu erfinden, sondern es zu aktualisieren: mit mehr Flexibilität, erweiterten digitalen Möglichkeiten und einem klareren Rahmen für eine Aufgabe, die für viele Belgierinnen und Belgier erst dann sichtbar wird, wenn sie wirklich zählt.