Belgien will Gründungsmitglied des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine werden

Der Vizepremierminister und Außenminister Maxime Prévot hat heute dem Europarat mitgeteilt, dass Belgien beabsichtigt, Gründungsmitglied des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu werden.

„Wenn ein souveräner Staat Opfer eines Angriffskrieges wird, reicht militärische, humanitäre Hilfe und Unterstützung beim Wiederaufbau nicht aus. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Genau darum geht es bei diesem Tribunal: eine Lücke im Völkerrecht zu schließen und klar zu machen, dass ein Angriff auf einen souveränen Staat nicht folgenlos bleibt“, erklärte Minister Prévot.

Warum ein Sondertribunal?

Der Internationale Strafgerichtshof kann Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord verfolgen, die in der Ukraine begangen wurden. Für das Verbrechen der Aggression selbst – also die Entscheidung, ein souveränes Land anzugreifen – fehlt ihm jedoch die rechtliche Grundlage. Eine entsprechende Überweisung durch den Sicherheitsrat scheiterte am russischen Veto.

Um diese Lücke zu schließen, haben die Ukraine und ihre Partner mehr als zwei Jahre lang an der Schaffung eines Sondertribunals im Rahmen des Europarates gearbeitet. Im Juni 2025 wurde durch ein Abkommen zwischen dem Europarat und der Ukraine das Tribunal mit seinen Statuten offiziell eingerichtet.

Wie wird das Tribunal funktionieren?

Damit das Tribunal seine Arbeit aufnehmen kann, wird ein Lenkungsausschuss in Form eines erweiterten Teilabkommens beim Europarat geschaffen. Dieses Abkommen steht sowohl Mitgliedstaaten als auch Nichtmitgliedern offen. Bereits 22 Staaten haben ihre Teilnahme angekündigt.

Die Resolution zur formellen Einrichtung des Abkommens wird auf der Ministertagung des Europarates am 14. und 15. Mai verabschiedet. Alle Staaten, die ihre Absicht bis dahin notifiziert haben, gelten als Gründungsmitglieder.

Belgien, eine konsequente Haltung

Belgien verfügt über eine lange Tradition im internationalen Einsatz gegen Straflosigkeit. Als Gründungsmitglied kann es von Beginn an Einfluss auf zentrale Entscheidungen nehmen, etwa auf Budgetfragen, Verfahrensregeln und die Auswahl der Richterinnen und Richter.

Zugleich ist dies ein konkretes Zeichen der Unterstützung für die Ukraine und ergänzt die militärische, humanitäre Hilfe sowie die Unterstützung beim Wiederaufbau, die Belgien bereits leistet.

„Belgien lässt Taten auf Worte folgen. Eines Tages wird dieser Krieg enden. Dann müssen die Instrumente der Justiz bereitstehen. Als Gründungsmitglied sitzen wir vom ersten Tag an mit am Tisch und leisten unseren Beitrag“, fügte Minister Prévot hinzu.